Ab Version 2 hat WordPress die Möglichkeit Benutzern Rechte so „wie üblich“ zuzuordnen. Das heißt man legt für neue Benutzerrechte neue Benutzer an, ordnet sie bestimmten Benutzergruppen zu, die Benutzer erben dann die Rechte Ihrer Gruppe. So ist das Umsetzen der Benutzerrechte in gleicher Weise möglich, wie oft in der Informatik. Die Benutzerrechte vererben sich über die Benutzerrechte der Gruppen.
Auf http://doku.wordpress-deutschland.org/Rollen_und_Befugnisse
Werden diese Benutzerrechte überblicksartig wie folgt beschrieben

Zusammenfassung der Rollen

  • Administrator – Jemand, der Zugang hat zu allen Features der WordPress-Installation
  • Editor – Jemand, der Beiträge veröffentlichen und bearbeiten kann. Dieses gilt auch für Fremde Beiträge und Kommentare
  • Author – Jemand, der eigene Beiträge veröffentlichen und bearbeiten kann.
  • Contributor – Jemand, der eigene Beiträge verfassen und bearbeiten, diese aber nicht veröffentlichen kann.
  • Subscriber – Jemand, der Kommentare lesen und schreiben kann und den Newsletter empfängt.

Man kann diese Benutzerrechte der Gruppen (beispielsweise mit dem PlugIn rolemanager) ändern, wovon ich aber abraten würde. Man kann dieses Plugin aber schön nutzen, um die genauen Details der Benutzerrechte zu erfahren; minimale Englischkenntnisse sind dazu aber nötig.

Für meine Bedürfnisse reicht aber die Zusammenfassung über Benutzerrechte hier aus; ich werde zwei Autoren  für unterschiedlichen Benutzerrechte in meinen Blog anlegen, einer mit und einer ohne WYSIWYG-Editor, um das die Probleme mit HTML- und PHP-Code zu lösen.

Damit sind die Benutzerrechte für WordPress optimal umgesetzt. Hat man viele Autoren mit unterschiedlichen Handlungsaufgaben, dann gibt es genügend Möglichkeiten die Benutzerrechte umfassender zu gestalten.

Verwandte Artikel: