Unter der Cloud (wörtlich übersetzt „Wolke“) versteht man gemeinhin das Internet, das immer stärker dafür genutzt wird, Daten und Anwendungen bereitzuhalten. Legt man Daten im Cloud ab, dann hat das viele Vorteile: Man kann überall auf die Daten zugreifen, wo ein Zugriff auf die Cloud – das Internet – möglich ist. Praktisch ist der Cloud vor allem bei der mobilen Internet-Nutzung mit dem Smartphone. Doch der Cloud wirft erhebliche Fragen zum Datenschutz auf.

Relevant wird der Datenschutz beispielsweise dann, wenn man personenbezogene Daten von Dritten in den Cloud eingibt. Was personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Cloud und Datenschutz sind, lässt sich einfach bestimmen: Es sind alle Daten, die direkt oder indirekt auf eine Person bezogen werden können. Datenschutz ist also erforderlich für E-Mail-Adressen, Namensangaben und sonstige Angaben, die gerne im Zusammenhang mit E-Mail-Kommunikation verwendet werden.

Datenschutz für den Cloud wird schnell bei jemandem relevant, der Google Mail oder ein anderes Free-Mail-Programm verwendet; denn er speichert normalerweise Adressdaten von Kommunikationspartnern im Cloud ab. Relevant ist in diesem Zusammenhang für Deutschland der § 27 des Bundesdatenschutzgesetzes. Hier sind die Kerngedanken festgelegt, die den Zusammenhang von Datenschutz und Cloud ausweisen:

Anwendung findet der Datenschutz bei jeder personenbezogenen Datenverarbeitung, egal ob sie im Cloud oder in anderen Systemen stattfindet. Genannt werden als Stellen nicht öffentliche und öffentliche Stellen. Ausnahmen beim Datenschutz im Cloud könnten lediglich dann beansprucht werden, wenn es um eine Datenverarbeitung geht, die ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeit erfolgt. Das ist aber bei der beruflichen Datennutzung eher selten der Fall, denn der Cloud wird intensiv genutzt, um eine professionelle Kommunikation im beruflichen Umfeld abzusichern.

Wenn man gemeinsam an Dokumenten im Cloud arbeitet, dann fällt eine Vielzahl von personenbezogenen Daten an, die dem Datumschutz unterliegen könnten. Eine Möglichkeit hier den Datenschutz im Cloud zu verbessern, wäre es, die Dokumente so zu schreiben, dass zunächst kein Personenbezug direkt entstehen kann. Dieses umständliche Verfahren ist wenig praxisfreundlich. Da in den nächsten Jahren noch mehr Daten in den Cloud abwandern, ist das deutsche Datenschutz-Recht auf diese neuen Bedingungen hin anzupassen.

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