Energieberatung und Energieverbrauch stehen in einem engen Zusammenhang. Weiterlesen »
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis nach dem Ende der Beschäftigung zu erstellen. Dabei kann es vorkommen, dass durch „versteckte Informationen“ ungünstige Beurteilungen in Formulierungen eingepackt werden, die auf den ersten Blick ganz harmlos klingen.
Solche „versteckten Informationen“ in Arbeitszeugnissen können geprüft werden.
Die wichtigste Formulierung im Arbeitszeugnis ist die Zufriedenheitsformel am Schluss. So ist ein Arbeitszeugnis mit der Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ eine Glatte 1, während jede andere Formulierung im Arbeitszeugnis als mit „zu unserer vollen Zufriedenheit“ eher eine schlechtere Note bedeuteten könnte. Weiterlesen »