Auf  Dir-Info.de habe ich mit neuen Kreditkartenvarianten beschäftigt: http://www.dir-info.de/finanzen/bank-konto/revolving-kreditkarten-und-die-gefahr-der-ueberschuldung.html.

Diese Revolving-Kreditkarten haben so ihre Tücken. Die Revolving-Kreditkarte liefert Revolving eine Art Kredit, der nicht eine bestimmte Anzahl von Raten-Zahlungen nach sich zieht. Insbesondere der Blick in die USA mahnt zu Vorsicht bei Revolving-Kreditkarten. Denn in den Vereinigten Staaten haben viele Verbraucher die Revolving-Kreditkarten lange vor der Krise genutzt, um mit ihren finanziellen Schwierigkeiten besser fertig zu werden. Mit den Revolving-Kreditkarten sind sie schließlich in die Schuldenfalle geraten, denn angesichts hoher Zinszahlungen war auch oft die Insolvent nach Einsatz von Revolving-Kreditkarten die Folge. Besonders relevant für Deutschland ist, dass im 2009 Revolving-Kreditkarten nicht mehr unter spezieller Aufsicht stehen werden.

Verbraucher sollten lieber auf den Einsatz von Alternativen zu Revolving-Kreditkarten ihre Bank drängen. Z.B. durch Ratenkredite, die individuell einstellbar sind.

Energieberatung und Energieverbrauch stehen in einem engen Zusammenhang. Weiterlesen »

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Arbeitgeber sind verpflichtet, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis nach dem Ende der Beschäftigung zu erstellen. Dabei kann es vorkommen, dass durch „versteckte Informationen“ ungünstige Beurteilungen in Formulierungen eingepackt werden, die auf den ersten Blick ganz harmlos klingen.
Solche „versteckten Informationen“ in Arbeitszeugnissen können geprüft werden.

Die wichtigste Formulierung im Arbeitszeugnis ist die Zufriedenheitsformel am Schluss. So ist ein Arbeitszeugnis mit der Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ eine Glatte 1, während jede andere Formulierung im Arbeitszeugnis als mit „zu unserer vollen Zufriedenheit“ eher eine schlechtere Note bedeuteten könnte. Weiterlesen »

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