Die Berufsbezeichnung Journalist ist in Deutschland nicht geschützt. Das hat auch seinen guten Grund, denn es soll ja nicht der Staat darüber entscheiden, wer denn das Privileg der Pressefreiheit für sich beanspruchen kann. Diese Pressefreiheit (inzwischen eigentlich ein antiquierter Begriff, denn viele Journalisten arbeiten überwiegend oder ausschließlich für online-Medien oder andere papierfreie Medien, benötigen also keine Presse mehr) ergibt sich aus der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Grundsätzlich ist also jeder berechtigt, sich zu informieren, sich darüber seine Meinung zu bilden und seine Recherchen und seine Meinung zu veröffentlichen. Ein Journalist macht nichts anders als das, was jedem zusteht zum Beruf und lebt hiervon (mehr oder weniger gut). Die Journalisten-Verbände in Deutschland (dju und DJV sind hier die wichtigsten) legen großen Wert darauf, dass ihre Mitglieder überwiegend die Journalisten-Tätigkeit als dominierende Berufstätigkeit betreiben und betreiben können.

Allerdings gibt es unterschiedliche Arten von Journalisten und auch unterschiedliche Qualitätsansprüche von Journalismus. Über die Qualität der Arbeit von Journalisten wacht vor allem der deutsche Presserat, der aber auch nur über seine publizistische Tätigkeit auf die Journalisten und ihre Auftraggeber Einfluss ausüben kann. Die Qualitätsstandards für den Journalisten, die hier oft genannt werden, sind umfassende Recherche, unparteiische Berichterstattung und Wahrung der Menschenwürde.

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