Seit einiger Zeit gibt es Internet-Anbieter, die im Web 2.0 Stil ein Online-Pfandhaus betreibt. Beim normalen Pfandhaus bringt man einen Wertgegenstand zum Pfandleiher, der dafür einen Kredit gibt. Falls man den Pfandgegenstand nicht auslösen kann, dann wird dieser verkauft, um den Kredit zu tilgen. Bei diesem Verfahren hat der Pfandleiher den Ablauf in der Hand; er entscheidet, wie viel Euro der Pfandgegenstand noch bei einer Versteigerung bringen würde.
Will man dieses Verfahren ins Internet übertragen, dann bleiben einige Fragen zu klären: Wer schätzt den Gegenstand? Wo liegt die Sicherheit, dass der Verleiher das beliehene Objekt notfalls versteigern kann? Online-Anbieter haben sich nun folgendes Geschäftsmodell ausgedacht: Wer Geld für ein Pfand haben will, präsentiert zunächst ohne Kosten ein Foto mit dem zu verpfändeten Gegenstand auf der Internet-Pfandbörse. Hier muss er für jeden sichtbar angeben, um welchen Gegenstand es sich genau handelt, wie viel Geld er geliehen haben will und wann er den Betrag zuzüglich Pfandleihkosten zurückerstatten will. Damit legt der Pfandschulder die wesentlichen Eckdaten des Pfandkredits selbst fest. Der Pfandschulder braucht sich auch keiner Bonitätsauskunft zu stellen, schließlich haftet ja nicht er, sondern der Pfandgegenstand. Jeder kann sich die Pfandangebote anschauen. Nur wer dieses Angebot für eine Geldanlage annehmen will, der muss sich auf der jeweiligen Pfandplattform anmelden.
Kommt ein Vertrag zustande, dann zahlt der Geldempfänger einen bestimmten Prozentsatz des Kreditbetrags an die Internetplattform. Diese muss hierfür sich um die formale Ausgestaltung des Pfandkreditvertrages kümmern.
Allerding, wenn es um viel Geld geht, dann sollte man sehr vorsichtig sein und mal die Experten befragen. Und die sind recht zurückhaltend. So kann sich Finanztest (Quelle: http://www.banktip.de/News/21948/Finanztest-warnt-vor-Online-Pfandhaus.html ) nicht vorstellen, wie man als Geldverleiher, denn angemessenen Wert des Pfandgegenstandes beurteilen soll. Außerdem gebe es offensichtlich unsinnige und gefakte Angebote auf mancher Plattform, wie man es auch von anderen Bereichen kennt. Lutz Wilde von Stiftung Warentest rät ebenfalls eher ab, zumal nicht geklärt sei, ob diese Art des Geldverleihs in Deutschland zulässig ist. Denn das gewerbsmäßige Verleihen von Geld sei hierzulande den Banken vorbehalten. (Quelle: http://www.welt.de/finanzen/nutzwert/article3215260/Im-Online-Pfandhaus-wird-alles-zu-Bargeld.html )
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