Manche Arbeitgeber streichen einfach das Weihnachtsgeld. Doch das Weihnachtsgeld ist eine wichtige Einnahmequelle und die Mitarbeiter müssen sich darauf verlassen können, dass die das Weihnachtsgeld erhalten. Schließlich wird das Weihnachtsgeld gebracht, um die Weihnachtsgeschenke für die Familienangehörigen zu kaufen.

Nun hat sich das Bundesarbeitsgericht damit beschäftigt, wann denn ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht mehr zahlen muss. Wie ich auf dir-Info deutlich gemacht habe, kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld nicht einfach verweigert werden. Denn nach etlichen Jahren der Zahlung eines Weihnachtsgeldes entsteht eine betriebliche Übung, die der Arbeitgeber nicht so einfach einseitig aufheben darf. Weihnachtsgeld muss dann weiter gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter sich auf Grund der betrieblichen Übung darauf verlassen konnte und wenn Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Gestaltung von Weihnachtsgeld-Zahlungen nicht genutzt wurden.




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