Ab sofort: KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden, wenn …

… man sie öffentlich macht und dies als mit einem „beruflichen“ Interesse eingeordnet werden kann. Sie verstehen nur Bahnhof, dann lesen Sie weiter und erleben Sie einen ersten Einstieg in die wunderbare Welt des Online-Medien-Rechts. Ich bin kein Jurist, daher kann ich darf ich hier auch keine rechtlichen relevanten Tipps geben, aber als Mensch und Bewohner in einem Gebiet, wo Artikel 3.3 der Grundgesetzes gilt, sag ich mal hier meine Meinung.

Einige Meinungen von mir zur neuen EU-Regelung, dass KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen

Die geschieht mit den allseits beliebten Frage-und-Antwort-Vorgehen, also hier Frage und Antwort für alle, die Inhalte veröffentlichen und das sind letztlich alle, die Online-Schreiben oder Online-Platzieren von Text oder Bild so viele erreichen, dass sie nicht mehr ganz genau wissen können, wer das ist, den sie erreicht haben. Der folgende Text ist stark von KI beeinflusst, insbesondere das vertrauliche Du ist sonst nicht so meine Art hier beim Bloggen, aber ich lass das mal hier so stehen.

Kennzeichnung von KI-Inhalten: Was ändert sich für Blogger, Nutzer und Autoren?

Frage: Was ändert sich für Leute, die heute Bilder, Fotos oder Texte veröffentlichen?

Antwort: Die wichtigste Änderung ist nicht, dass alles verboten wäre, sondern dass Inhalte, die mit Hilfe von KI erstellt oder verändert wurden, in bestimmten Fällen transparent gekennzeichnet werden sollen. Mehr dazu in den EU-Leitlinien zu Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte.

Frage: Gilt das auch für private Menschen, die einfach nur gelegentlich posten?

Antwort: In der Regel nicht in jedem Fall. Entscheidend ist oft, ob der Inhalt rein persönlich ist oder ob er in einen öffentlichen, beruflichen oder journalistischen Zusammenhang fällt. Eine gute Übersicht bietet der Artikel-50-Überblick des EU AI Act Service Desk.

Frage: Was ist mit einem Blog oder einer eigenen Webseite?

Antwort: Ein Blog ist ein Grenzfall, weil er zwar oft persönlich ist, aber trotzdem öffentlich sichtbar. Wenn du dort KI einsetzt, kann es sinnvoll sein, dies transparent zu machen. Die Artikel-50-Übersicht beschreibt, wann KI-generierter Text offengelegt werden muss.

Frage: Was ist mit Fotos oder Bildern?

Antwort: Bei Bildern ist die Lage oft noch sensibler, weil visuelle Inhalte leicht als echt wahrgenommen werden. Wenn ein Bild mit KI erzeugt, bearbeitet oder stark verändert wurde, sollte das möglichst direkt beim Bild kenntlich gemacht werden. Die Regeln dazu stehen auch in den Quick Facts zu Transparenzregeln für KI-Systeme.

Frage: Muss ich Angst haben, wenn ich KI nutze?

Antwort: Nein, Angst ist nicht der richtige Ansatzpunkt. Es geht vor allem um Transparenz. Wer offen damit umgeht, dass KI geholfen hat, liegt meist auf der sicheren Seite. Die Regeln gelten ab sofort, also sollte sich jeder und jede jetzt Gedanken machen, wenn er oder sie etwas veröffentlichen.

Frage: Wie sieht es mit privaten E-Mails und privaten WhatsApp-Nachrichten aus?

Antwort: Private E-Mails und private WhatsApp-Nachrichten fallen in der Regel unter den persönlichen Bereich und sind normalerweise nicht wie eine Veröffentlichung zu behandeln. Die Transparenzpflichten im EU AI Act zielen vor allem auf Fälle, in denen KI-Inhalte öffentlich verbreitet werden oder Menschen direkt mit einem KI-System interagieren.

Frage: Und wie ist es mit WhatsApp-Statusmeldungen?

Antwort: Ein WhatsApp-Status ist technisch eine Veröffentlichung an einen begrenzten Kreis von Kontakten. Rechtlich spricht aber viel dafür, dass private Statusmeldungen eher dem persönlichen Bereich zuzuordnen sind. Bei öffentlich oder beruflich wirkenden Inhalten kann eine Kennzeichnung dagegen sinnvoll sein. Wer allerdings nicht mehr überschaut, wer alles dieses Statusmeldungen liest oder lesen kann, der ist auf dem besten Weg zur Veröffentlichung und muss sich überlegen, ob er die Kennzeichnung anbringt. Außerdem sollte man bedenken, dass WhatsApp Statusmeldungen über Screenshots gespeichert, weiterverarbeitet und geteilt werden können. Da ist man schnell auf dem Weg in die Veröffentlichung, wobei natürlich der Verantwortliche sich auch ändert kann.

Frage: Gibt es dafür eine Faustregel?

Antwort: Ja: Private Nachricht = meist keine Kennzeichnung. Status oder Post mit öffentlicher Wirkung = eher prüfen, ob ein Transparenzhinweis sinnvoll ist. Je stärker ein Inhalt öffentlich, werblich oder journalistisch wirkt, desto eher sollte man ihn kennzeichnen. Wenn ich im privaten Kreis ein Foto hochhalte und das sehen dann 5 Leute, die ich kenne, dann ist das privat. Zeige ich dagegen das Foto einer Gruppe von Menschen, z.B. als Vortragender auf einer Konferenz, dann ist das eher öffentlich. Hier ist auch zu beachten, dass solche Fotos (oder auch Texte) gerne fotografiert werden, damit ist dann der Weg in die Öffentlichkeit gebahnt, z.B. durch Facebook oder andere sogenannte „soziale Netzwerke“.

Frage: Wie relevant ist es, ob ich einen Text oder ein Bild mit KI modifiziere oder komplett erstellen lasse?

Antwort: Es ist relevant, aber nicht immer auf die gleiche Weise. Bei Texten und Bildern kommt es vor allem darauf an, wie stark die KI den Inhalt geprägt hat und ob der Inhalt nach außen wie eine echte menschliche Aussage oder ein echtes Foto wirkt. Die EU-Regeln unterscheiden dabei zwischen bloßer Unterstützung und einer wesentlich KI-geprägten Erstellung oder Veränderung.

Frage: Macht es einen Unterschied, ob ich nur etwas verbessern lasse oder alles von der KI machen lasse?

Antwort: Ja, dieser Unterschied kann wichtig sein. Wenn du einen eigenen Text nur von der KI korrigieren oder glätten lässt, ist das etwas anderes, als wenn die KI den ganzen Inhalt erzeugt. Je stärker die KI den Kern des Inhalts bestimmt, desto eher wird eine Kennzeichnung sinnvoll oder nötig.

Frage: Und wie ist das bei Bildern?

Antwort: Bei Bildern ist der Unterschied oft noch deutlicher, weil sie schnell als echt wahrgenommen werden. Ein vollständig KI-erzeugtes oder stark bearbeitetes Bild kann täuschender wirken als ein nur leicht angepasstes Foto. Genau deshalb sind bei Bildern die Transparenzanforderungen besonders wichtig.

Nicht jeder kleine KI-Einsatz wird gleich behandelt. Ein leichter sprachlicher Feinschliff durch KI ist etwas anderes als ein vollständig generierter Artikel oder ein täuschend echtes KI-Bild. Die praktische Frage lautet deshalb meist: Wie stark hat KI den Inhalt tatsächlich geformt?

Frage: Wie wichtig ist der Prompt, beziehungsweise die Abfolge der Prompts?

Antwort: Der Prompt ist sehr wichtig, weil er die Richtung, den Stil und die Qualität der Antwort stark beeinflusst. Bei mehreren Schritten zählt nicht nur die letzte Frage, sondern auch der gesamte Vorlauf, weil die KI den bisherigen Kontext mitverarbeitet. Gute Prompt-Strukturen und klarer Kontext verbessern die Ausgabe deutlich. Mehr dazu auch in Erklärungen zu Prompts und Prompting sowie zu Prompt Engineering.

Frage: Wenn ich über 22 Schritte hinweg mit der KI diskutiere, zählt dann nur das letzte Ergebnis?

Antwort: Nein, normalerweise nicht. Das Ergebnis entsteht aus dem ganzen Verlauf, also aus Rückfragen, Korrekturen, Beispielen und Nachbesserungen. Deshalb ist ein langer Dialog oft eher ein gemeinsames Arbeitsergebnis als eine einzelne KI-Antwort.

Frage: Kann man dann überhaupt noch angemessen bestimmen, wie viel KI im Ergebnis steckt?

Antwort: Nur sehr grob. Wenn du viele Teile selbst auswählst, umstellst, kürzt und redigierst, wird der Anteil deiner eigenen Leistung größer, auch wenn die KI viel Rohmaterial geliefert hat. Bei so einem Prozess ist ein exakter Prozentwert meistens künstlich und kaum sinnvoll.

Frage: Was ist für die Einordnung wichtiger als ein Prozentwert?

Antwort: Entscheidend ist meist, ob die KI den Kern des Inhalts geprägt hat oder nur als Hilfsmittel diente. Je stärker du selbst auswählst, ordnest und bearbeitest, desto eher ist das Ergebnis ein Mischprodukt aus eigener Arbeit und KI-Unterstützung. Die Frage ist also eher: Wie stark hat die KI den Inhalt geformt?

Ist die „Neue Selbständigkeit“ schon veraltet, bevor sie überhaupt wirksam werden kann?

Vor ungefähr vier Monaten gab es ein paar Tage helle Aufregung, weil die verantwortliche Berliner Politik so wirkte, als ob man ein jahrzehntealtes Problem kurzfristig lösen könnte. Das Problem heißt „Scheinselbständigkeit“ und die Lösung sollte sein „neue Selbständigkeit“. Nun hört man nichts mehr davon, vielleicht haben die Verantwortlichen in Berlin die Sache schon längst vergessen? Eine aktuelle Recherche, auch mit Hilfe von sogenannter künstlicher Intelligenz (hier perplexity.ai) zeigt, dass dem nicht so ist. Allerdings zeigt das Recherche-Werkzeug auch, dass für eine kurzfristige oder mittelfristig umsetzbare neue Selbstständigkeit kaum eine Chance besteht.

Wird es keine „neue Selbständigkeit“ geben, weil man in Berlin andere Baustellen zu bearbeiten hat?

Weiterlesen

Schuldenbremse, Nordbrücke, Mehrheiten: Warum Zögern alles immer teurer macht

taz zur Schuldenbremse

taz zur Schuldenbremse

Ein Taz-Artikel vom 9. Juli 2026 über die gescheiterte Regierungskommission zur Reform der Schuldenbremse ist mehr als nur eine weitere Meldung aus dem Berliner Politikbetrieb. Zunächst hatte ich überhaupt nicht verstanden, warum es geht. Hatte nicht der Deutsche Bundestag noch in seiner alten Besetzung eine verfassungsändernde Reform der Schuldenbremse beschlossen und damit dem zukünftigen Bundeskanzler Merz bereits vor seiner Wahl die Chance gegeben, jetzt endlich die notwendigen Sanierungs-Aufgaben anzugehen? Anscheinend hat das nicht gereicht, die neuen Regierungsparteien haben eine Kommission gegründet, um die Schuldenbremse nachhaltig zu reformieren und jetzt meldet die taz, dass diese Kommission auf der Stelle tritt.

Das verweist auf ein Problem, das längst sichtbar ist: Deutschland braucht enorme Investitionen, aber die politischen und verfassungsrechtlichen Hürden für deren Finanzierung werden eher größer als kleiner, was anscheinend dem Finanzminister klarer ist, als seinem Chef oder den normalen Parlamentariern.

Genau deshalb ist die Frage wie wir die unsinnige schwarze Null loswerden, nicht erledigt, sondern bleibt akut. Wer heute zögert, verschärft morgen nicht nur den Investitionsstau, sondern auch das Mehrheitsproblem, denn so wie es jetzt aussieht, bekommen alle gegenwärtig die Regierung tragenden Parteien bei der nächsten Bundestagswahl herbe Abzüge von Stimmen.

Die Frage zum Umgang mit der Schuldenbremse ist immer noch nicht gelöst

Weiterlesen

Gott=Deus ist nicht allmächtig …

Gott scheitert an der STVG (KI generiert)

Gott scheitert an der STVG (KI generiert)

… denn er scheitert bereits an der Straßenverkehrsordnung (STVG). Das hier ist die Geschichte hinter dieser absurden Behauptung. Der Bonner Oberbürgermeister heißt wie der Gott, das ist dumm für ihn, aber noch dümmer für ihn ist, dass er daran glaubt, wie Gott allmächtig und allwissend zu sein, möglicherweise wird im aber Menschenwerk, die deutsche STVG, zum Verhängnis werden. Weiterlesen

CDU: Deutschlandticket statt Mobilitätsgeld …

… mehr Kontrolle oder weniger Freiheit?

In den Medien wird aktuell über einen „CDU-Plan“ diskutiert: Bürgergeld-Empfänger sollen künftig kein Geld für Mobilität mehr bekommen, sondern ein Deutschlandticket als Sachleistung. In machen Medien klingt nach einem strengen Zentralplan der gesamten Partei — ist aber keiner. Es handelt sich um einen Vorstoß einzelner CDU-Politiker und Fraktionen, der in internen Papieren und regionalen Diskussionen kursiert und noch gar nicht feststeht.

Was ungefähr angedacht wird

Der aktuelle Regelbedarf enthält für Alleinstehende einen Mobilitätsanteil von etwa 50,49 Euro. Die Idee der Befürworter: Dieses Geld wird nicht mehr ausgezahlt, sondern Betroffene erhalten direkt ein Deutschlandticket. Begründet wird das mit zweckgebundenerer Nutzung und weniger Schwarzfahren.

Warum das kein „Geheimplan“ ist

Der Vorschlag kommt von konkreten CDU-Politikern (unter anderem aus NRW und kommunalen Verkehrsverbünden), wurde in Medien diskutiert und wird geprüft — ist aber kein Parteibeschluss und keine abgesprochene Dateilline. Ob und wie eine gesetzliche Umsetzung möglich wäre, ist offen. Rechtliche, haushalterische und praktische Fragen sind noch ungeklärt.

Vor- und Nachteile des Konzepts

Vorteile Nachteile
Zielgerichtete Nutzung für Mobilität Kostenlücke: Ticket (~63 €) liegt über dem Mobilitätsanteil (~50 €)
Weniger Schwarzfahren, stabilere ÖPNV-Einnahmen Flexibilitätsverlust für Betroffene: Geld wird zu Sachleistung
Mögliche Vereinfachung bei Sozialtickets Regionale Unterschiede werden ignoriert (ländlicher Raum, Schichtarbeit)

Nur eine Schwäche ist die finanzielle Lücke: Das Ticket kostet mehr als die bisherige Pauschale, sodass Empfänger selbst draufzahlen müssten oder Mehrbedarf beantragen müssten. Falls sie überhaupt ein Deutschlandticket bekommen und nicht auf regionale Lösungen beschränkt bleiben.

Das Hauptproblem: weniger Verfügungsgewalt über Mobilität

Das entscheidende Problem ist die Einschränkung der Selbstbestimmung. Wer bisher das Mobilitätsbudget auch für Pflege, Reparatur oder Teilfinanzierung eines (E-)Bikes nutzte oder andere Lösungen zur Gestaltung seiner Mobilität bevorzugte , muss künftig mit einem ÖPNV-Ticket vorliebnehmen. Ein Bürgergeld-Empfänger, der mit einem E-Bike mobil ist, hat dann weniger Geld, um sein E-Bike zu pflegen oder Rücklagen für eine Neuanschaffung zu bilden. Langfristig sinken so die eigene Mobilitätsmöglichkeiten.

Das Modell läuft darauf hinaus, verfügbares Einkommen in Sachleistung umzuformulieren — und damit die Freiheit der Betroffenen einzuschränken, eigene Prioritäten zu setzen.

Fazit: Nicht im Sinne Flexibilität, Grundeinkommensbezieher sollen genervt werden

Der Vorschlag ist nicht sonderlich flexibel. Indem man den Mobilitätsanteil in ein verpflichtendes Ticket umwandelt, wird die individuelle Verfügungsgewalt eingeschränkt und die Fähigkeit, eigene Mobilitätsstrategien (z. B. Bike-Anschaffung) zu finanzieren, ausgehöhlt. Aus sozial- und verkehrspolitischer Sicht können Sachleistungen Vorteile haben, doch dieses Modell respektiert die Selbstbestimmungsbedürfnisse der Betroffenen zu wenig.

Quellen & weiterführende Links

Bekommen CDU CSU und SPD im alten Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit?

Söder zum Sondervermögen

Söder zum Sondervermögen auf X (früher Twitter)

CDU, CSU und SPD wollen noch im alten Bundestag per Verfassungsänderung ein neues „Sondervermögen“ (also Schulden) für Infrastruktur schaffen. Das bereits bestehende Sondervermögen für Verteidigung soll aufgestockt werden. Es geht um schlappe 900 Milliarden Euro, die mal eben (bis zum 25.3. dieses Monats) über die Schuldenbremse hinaus zusätzlich genutzt werden sollen. Doch mit welchen Mehrheiten will die Ad-hoc-Koalition dieses ehrgeizige Ziel stemmen?
Weiterlesen

Wie Friedrich Merz noch Kanzler werden kann …

… mit den Stimmen der AfD, ohne mit dieser zusammenzuarbeiten.

Folgender Dialog mit Perplexity findet dieses Szenario. Prompts und Reaktionen wurden leicht überarbeitet und auch etwas gekürzt. Fußnoten habe ich der Übersichtlichkeit weggelassen. 30/01/2025 mit Perplexity.ai

Ich

Welche Regelungen hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für die Wahl eines Bundeskanzlers?

Chatbot

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die Wahl des Bundeskanzlers in Artikel 63. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen:

  • Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.
  • Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages (die sogenannte „Kanzlermehrheit“) auf sich vereinigt, das sind mehr als die Hälfte aller gewählten Abgeordneten.

Der Wahlprozess kann bis zu drei Phasen umfassen: Weiterlesen

Grundmandatsklausel – Was und Warum

Nicht genutzt: Grundmandatsklausel

Nicht genutzt: Grundmandatsklausel

Was ist die Grundmandatsklausel ?

Die Grundmandatsklausel ist eine Sonderregelung im deutschen Wahlrecht, die bestimmt, welche Parteien bei der Sitzverteilung im Bundestag berücksichtigt werden. Sie soll verhindern, dass Parteien mit regionaler Verankerung oder Minderheiteninteressen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgeschlossen werden.

Wie funktioniert die Grundmandatsklausel?

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Landesliste einer Partei. Die Erststimmen entscheiden über die Hälfte der 598 vorgesehenen Sitze im Bundestag, die als Direktmandate an die jeweiligen Wahlkreissieger vergeben werden. Die Zweitstimmen entscheiden NICHT etwa über die andere Hälfte der Sitze, die als Listenmandate nach dem Verhältniswahlrecht an die Parteien verteilt werden, wie man denken könnte, sondern sie legen fest, in welchem Verhältnis die Gesamtzahl der Sitze auf die Parteien, die über 5% liegen oder 3 oder mehr Direktmandate gewonnen haben, verteilt wird.

Die Zahl 3 ist die relevante Zahl für die Grundmandatsklausel. Kleinere Parteien, die regionale Schwerpunkte haben, also gegenwärtig die Linke und die CSU, könnten darauf angewiesen sein, die Grundmandatsklausel zu beanspruchen, da sie relativ schnell unter die 5% fallen können, bzw. schon gefallen sind. Weiterlesen

Wofür Datenschutzerklärung

Datenschutz

Amazon-Link

Eine Datenschutzerklärung auf einer Website wie dieser sollte dem Website-Besucher verdeutlichen, dass man den Datenschutz ernst nimmt. Deshalb ist unsere Datenschutzerklärung, die für die von Ihnen aktuell  besuchte Webpräsenz gilt, aus verschiedenen Punkten aufgebaut:

  • Datenschutz 1: Grundsätze
  • Datenschutz 2: Art der Datenerhebung
  • Datenschutz 3: IP-Adresse
  • Datenschutz 4: Löschung
  • Datenschutz 5: Cookies
  • Datenschutz 6: Auskunftsrechts
  • Datenschutz 7: E-Mail-Adresse
  • Datenschutz 8: Datenweitergabe
  • Datenschutz 9: Werbung auf dieser Website
  • Datenschutz 10: Analyse des Surfverhaltens

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Grundsätze der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webpräsenz nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen als hier beschrieben an Dritte weitergegeben. (Datenschutzerklärung 1)

Diese Webpräsenz arbeitet mit WordPress als CMS und erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp/ -version (z.B. Firefox oder Internet-Explorer)
  • verwendetes Betriebssystem Ihres Rechners (z.B. Windows XP oder Mac OS)
  • die Referrer URL (die von Ihnen zuvor besuchte Seite z.B. Google)
  • der Hostname des zugreifenden Rechners in Form der sogenannten IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit des Vorgangs. (Datenschutzerklärung 2)

Da Ihre IP-Adresse im Regelfall Ihrem Rechner täglich und zufällig neu zugeteilt wird, sind durch uns über diese Information keine Rückschlüsse auf Sie oder Ihren Arbeitsplatz möglich. Bei größeren Firmen oder Institutionen ist möglicherweise anders, da diese über lange Zeit eine feste IP-Adresse verwenden. In diesem Ausnahmefall ist aber nur der Abruf von der Firma oder Institution feststellbar, nicht der Rechner innerhalb der Firma oder Institution, von dem der Zugriff aus erfolgte. (Datenschutzerklärung 3)

Weiterlesen