Nicht genutzt: Grundmandatsklausel

Nicht genutzt: Grundmandatsklausel

Was ist die Grundmandatsklausel ?

Die Grundmandatsklausel ist eine Sonderregelung im deutschen Wahlrecht, die bestimmt, welche Parteien bei der Sitzverteilung im Bundestag berücksichtigt werden. Sie soll verhindern, dass Parteien mit regionaler Verankerung oder Minderheiteninteressen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgeschlossen werden.

Wie funktioniert die Grundmandatsklausel?

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Landesliste einer Partei. Die Erststimmen entscheiden über die Hälfte der 598 vorgesehenen Sitze im Bundestag, die als Direktmandate an die jeweiligen Wahlkreissieger vergeben werden. Die Zweitstimmen entscheiden NICHT etwa über die andere Hälfte der Sitze, die als Listenmandate nach dem Verhältniswahlrecht an die Parteien verteilt werden, wie man denken könnte, sondern sie legen fest, in welchem Verhältnis die Gesamtzahl der Sitze auf die Parteien, die über 5% liegen oder 3 oder mehr Direktmandate gewonnen haben, verteilt wird.

Die Zahl 3 ist die relevante Zahl für die Grundmandatsklausel. Kleinere Parteien, die regionale Schwerpunkte haben, also gegenwärtig die Linke und die CSU, könnten darauf angewiesen sein, die Grundmandatsklausel zu beanspruchen, da sie relativ schnell unter die 5% fallen können, bzw. schon gefallen sind.

Um an der Verteilung der Listenmandate teilzunehmen, muss eine Partei entweder mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bundesweit erreichen oder mindestens drei Direktmandate gewinnen. Diese zweite Bedingung ist die Grundmandatsklausel. Die Grundmandatsklausel ermöglicht es Parteien wie der CSU oder der Linken, auch dann im Bundestag vertreten zu sein, wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würden.

Meine Einschätzung:

Die Grundmandatsklausel ist umstritten, aber sie sichert Parteien mit regionalem Schwerpunkt eine Vertretung im Bundestag, auch wenn sie die 5%-Hürde reißen. So sichert die Grundmandatsklausel eine Entschärfung der 5%-Klausel, die demotheoretisch sehr umstritten ist.
Quellen:

  1. Grundmandatsklausel – Die Bundeswahlleiterin

Die Grundmandatsklausel kam in der Vergangenheit bisher bei vier Bundestagswahlen zum Tragen: Bundestagswahl 1953: Die Deutsche Partei ( DP ) erzielte lediglich …

  1. Grundmandatsklausel – Wikipedia

Eine Grundmandatsklausel kann bei der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl bestimmen, dass eine Partei bei der Verteilung der Sitze nach ihrem …

Transparenzhinweis: Die Blogbeitrag wurde teilweise mit den Chatbots von Bing  und Perplexity  geschrieben, allerdings stark gekürzt und modifiziert, da die Bots einige Fehler produziert haben.
Foto von mir: Altstadt Bonn, Wahlplakat einer Partei, die nie von der Grundmandatsklausel profitieren konnte, die Piraten hatten ja auch keinen regionalen Schwerpunkt.

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