Die Leistungsfreiheit ist ein zentraler Begriff im Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft und wird in Deutschland durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Dort heißt es im § 174 zum Begriff der Leistungsfreiheit:
(1) Stellt der Versicherer fest, dass die Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind, wird er nur leistungsfrei, wenn er dem Versicherungsnehmer diese Veränderung in Textform dargelegt hat.
(2) Der Versicherer wird frühestens mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang der Erklärung nach Absatz 1 beim Versicherungsnehmer leistungsfrei.
(Quelle: https://dejure.org/gesetze/VVG/174.html)
Bei der Leistungsfreiheit geht es also darum, unter welchen Bedingungen eine Versicherung von der Leistung gegenüber ihren Kunden freigestellt wird. Weiterlesen
