Eine Restschuldversicherung oder Restkreditversicherung nennen würde, dient dem Kreditnehmer bzw. seiner Bank zur Absicherung der Zahlungsmöglichkeit. Aber diese Versicherung kann nicht nur im Todesfall und sogar bei Arbeitslosigkeit relevant werden, wenn in diesen Fällen durch zurückgehende Einnahmen die Rückzahlungsmöglichkeiten gefährdet sind. Aber in vielen Fällen ist diese zusätzliche Versicherung auch überflüssig. Weitere Überlegungen zur Restschuldversicherung.


aus der Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Restschuldversicherung):

Der Kreditnehmer oder der Kreditgeber, meist auf Kosten des Kreditnehmers, schließt im Zusammenhang mit der Kreditnahme eine Versicherung z. B. gegen Tod (Ableben), Krankheit/Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit während der Kreditdauer bei einem Versicherer auf die Person des Kreditnehmers ab. Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Versicherungsleistung getilgt bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten gezahlt. Der Kreditnehmer tritt dabei i.d.R. einem vom Kreditgeber (oder Kreditvermittler) abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag bei, dadurch unterliegt der Vertragsabschluss des einzelnen Kreditnehmers nicht den gleichen Formalvorschriften (v.a. denen des VVG Versicherungsvertragsgesetz), wie ein gewöhnlicher Einzelversicherungsvertrag.

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