Wir sind im Web 2.0 aktiv und pflegen unsere Online-Profile; z.B. bei Facebook und Xing. Oder wir haben eine eigene Website. Doch wir denken kaum darüber nach, was denn nach unserem Tod mit diesen Online-Profilen passieren soll. Auch der digitale Nachlass will organisiert werden.

Naheliegende Lösung ist auch hier das Testament. Mit einem eigenständig handschriftlich erstellten Testament kann man auch festlegen, was nach dem Tod mit den eigenen Online-Profilen geschehen soll. Damit ist dann der digitale Nachlass durch ein analoges Testament geregelt. Dieses digital wirksame Testament muss, wenn es nicht von einem Notar erstellt wurde, komplett eigenhändig geschrieben sein uns sollte neben der vollständigen Unterschrift auch das Datum enthalten, damit auch geklärt werden kann, welches Testament  das Richtige ist, wenn es mehrere gibt.

Überblicke über die Ressourcen des digitalen Nachlasses

Damit der digitale Nachlass effektiv organisiert werden kann, braucht man allerdings einen Überblick über sämtliche Online-Profile und Online-Ressourcen einschließlich aller Zugänge, der dort verwendeten Benutzernahmen und der Passwörter. Als Website-Betreiber sollte man wissen, dass die eigene Webpräsenz nicht nur per FTP, sondern auch über ein CMS (Content-Management-System) und eine Datenbank verwaltet wird, für die es unterschiedliche Nutzernahmen und Kennwörter gibt bzw. geben kann. Hat man seine Profile über den Firefox-Browser verwaltet und dort auch die Passwörter abgespeichert, dann kann man sich die Liste über Extras > Einstellungen > Sicherheit anzeigen lassen.

Digitaler Nachlass Ressourcen

Digitaler Nachlass Ressourcen

Eine solche Tabelle wie hier ist natürlich wichtig für den digitalen Nachlass, aber auch gefährlich, wenn er in die falschen Hände gerät. Deshalb sollte man eine solche Liste nicht dauerhaft auf einem Rechner speichern oder im Internet hinterlegen. Ausgedruckt auf Papier und in einem Tresor gelagert, auf den der Nachlass-Berechtigte nach dem Tod oder im Falle einer Handlungseinschränkung zurückgreifen kann, ist diese Liste aber sehr wichtig, um den digitalen Nachlass effektiv verwalten zu können. Mit diesen Daten kann der Verwalter des digitalen Nachlassens auch agieren, wenn er noch nicht offiziell in seinem Erbe bestätigt ist. Er kann dann entscheiden, ob er die Online-Profile löscht, sie in einen Erinnerungs-Modus umgestaltet und je nach Entscheidung auch die entsprechenden Verträge (z.B. mit dem Provider der Website) kündigen.

Hat man keine solche Liste, dann kann man aber auch versuchen, an die Daten heranzukommen. Dieser Weg wird schwierig; denn man muss gegenüber dem Dienste-Anbieter nachweisen, dass man berechtigt ist, den digitalen Nachlass zu verwalten. Und dieser wird möglicherweise einen Erbschein verlangen, was nicht zur Geld, sondern auch viel Zeit kosten kann, bevor man sein digitales Erbe antreten kann.

Was sollte man als Erbe mit dem digitalen Nachlass machen?

Normalerweise ist man als Erbe motiviert, im Sinne des Erblassers zu handeln. Man wird also die Website weiterführen oder auf eigene Bedürfnisse umgestalten, wenn der Nachlass-Geber damit wohl einverstanden war. Das wird wohl weniger passend für Online-Profile wie Facebook sein, denn hier war ja das persönliche Bild des Betroffenen entscheidend. Ob man das Profil löscht oder in einen Nachlass-Modus umwandelt, ist nicht einfach zu entscheiden. Gut ist der Nachlass-Berechtigte dran, wenn der Nachlasser eine „digitale Vorsorgevollmacht“ erstellt hat. Wie bei der Patienten-Verfügung steht dann dort genau drin, was mit dem jeweiligen Profil passieren soll.

Digitaler Nachlass Verfügungen

Digitaler Nachlass Verfügungen

Man braucht also in der obigen digitalen Nachlass-Liste noch eine Spalte für Verfügungen.

Das Regeln des digitalen Nachlasses ist also kein Riesenaufwand. Trotzdem scheuen sich viele davor, genauso wie viele ungern ein Testament schreiben. Wer also jetzt nach dem Lesen des Blogbeitrags eingesehen hat, dass dieses Zuwarten ihm nichts bringt, der kann sofort mit dem Festlegen des digitalen Nachlasses beginnen.

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