Wer Immobilien erwirbt, der macht sich auch Gedanken um die Steuern. Denn Steuern zahlen, dass ist nicht bei jedem beliebt. Steuern sparen mit Immobilien ist deshalb ein wichtiges Thema, wie man auch an diversen Buchmarktveröffentlichungen erkennt. Interessant ist das Sparen von Steuern durch Immobilien vor allem für Vermieter; aber auch für Selbstnutzer der Immobilien gibt es Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.

Werden Immobilien überwiegen vermietet, dann sind die Einnahmen und die Ausgaben aus den Immobilien für die Steuern relevant. Steuern fallen auf die Differenz der Einnahmen abzüglich der Ausgaben an. Die Ausgaben können recht hoch ausfallen, insbesondere wenn die Immobilien hohen Sanierungsbedarf haben und wenn hohe Finanzierungskosten in Form von Zinsen vorliegen. Wichtig ist auch, dass in vielen Fällen Abschreibungen auf den Gebäudewert als Kosten bei den Immobilien eingesetzt werden können, was dazu führt, dass die Steuern auf Immobilien weiter gesenkt werden oder dass sogar ein negatives Einkommen aus Vermietung und Verpachtung entsteht.

Immobilien nutzen und Steuern sparen

Immobilien nutzen und Steuern sparen

Negatives Einkommen bedeutet, dass die Steuern beim anderen Einkommen nach unten geht. Relevant sind die Tipps zu den Steuern allerdings nur Immobilien-Besitzer, die überhaupt ein anderes Einkommen erzielen. Und der Effekt beim Steuern sparen durch Immobilien ist umso stärker, je höher die Steuerquote ist, die der Einkommenssteuerzahler in einer anderen Einkommensart zu entrichten hat.

Diese Überlegungen zur Senkung der Steuern durch Kauf von Immobilien greifen offensichtlich nicht, wenn man die Immobilien selbst bewohnt, denn dann liegt keine Einkommensart vor, die zum Senken der Steuern genutzt werden könnte. Allerdings gibt nach wie vor die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei Immobilien, die dem Denkmalschutz dienen. Hier ist allerdings die Sanierungsmaßnahme mit dem zuständigen Denkmalschutzamt abzusprechen. Denn die Mitarbeiter dort prüfen nicht nur die Angemessenheit der Maßnahmen beim Denkmalschutz, sie bescheinigen auch die Maßnahme, so dass eine Deklaration der Kosten über die Steuern mittels Sonderausgaben möglich ist. Allerdings können die Kosten nicht in einem Zug zur Minderung der Steuern eingesetzt werden; sie sind über einen längeren Zeitraum von etwa zehn Jahren zu deklarieren. Näheres bestimmt das Einkommenssteuergesetz in den Paragraphen 7i (Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen) und 7h(Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen).

Die Zeitschrift Capital berichtet vor kurzem, dass für 2012 weitere Maßnahmen der Bundesregierung geplant seien, womit man Steuern durch Immobilien sparen könnte. Es sollen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, die die Energiebilanz des Hauses deutlich verbessern. Doch damit die Einsparung von Steuern bei diesen Immobilien wirksam wird, müsse ein Sachverständiger bescheinigen, dass die Energiebilanz der Immobilien erheblich verbessert werde.

Verwandte Artikel: