Informationssicherheit Privat: Datenschutz personenbezogene Daten und informationellen Selbstbestimmung
Wer auf seine private Informationssicherheit Wert legt, der wird sich schnell mit den Fragen von Datensicherheit und Datenschutz beschäftigen. Denn bei der Datensicherheit kommt es darauf an, dass man jederzeit alle technischen und persönlichen Daten wiedergewinnen kann, wenn diese mal zerstört wurden oder verloren gingen; beim Thema Datenschutz geht es aber darum, dass man den Datenverwertern Grenzen setzt. Hierfür gibt es im Datenschutz das Recht auf informelle Selbstbestimmung, wie es vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil entwickelt wurde.
Damals wollte der Staat eine umfassende Datenerhebung betreiben, die bei vielen Menschen als Eingriff in ihre private Informationssicherheit begriffen wurde. Informatik-Experten konnten zeigen, dass die wenigen Daten der Volkszählung schon ausreichen, vom jedem und von jeder ein umfassendes Personenprofil zu entwickeln. Datenschutz war damit als ungenügend erkannt. Allerdings scheiterten die staatlichen Zugriffe auf die Informationssicherheit Privat, als das Verfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum neuen Grundrecht beförderte. Datenschutz bedeutet nun: Jeder kann nun darüber selbst darüber entscheiden, ob und wie seine Daten genutzt werden. Entweder ist der Datenzugriff über Gesetz geregelt (wie bei der Datenweitergabe im Rahmen eines Arbeitsvertrages) oder der Datenzugriff muss im Einzelfall ausdrücklich erlaubt sein. Für die Praxis des Datenschutz ist dies vor allem bei den Werbetreibenden ein Problem. Einfach die Leute anrufen, sie anschreiben oder anmailen ist nicht erlaubt, denn dafür müssen ja persönliche Daten genutzt werden und für diese Nutzung muss eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegen. Sofern es an dieser fehlt, dürfen die privaten Daten nicht verwendet werden.
Private Daten, die im Rahmen eines Geschäftsverhältnisses erhoben werden, unterliegen einer strikten Zweckbindung. Diese Anforderung beim Datenschutz ist genau bestimmt. Datenschutz bedeutet dann auch, dass Weitergabe von Daten zu anderen Zwecken ebenso wenig erlaubt ist, wie Nutzung für Zwecke, die nicht im Rahmen der genehmigten Geschäftsbindung liegen.
Datenschutz, als das Recht der informationellen Selbstbestimmung ist immer mal wieder Thema im politischen Kontext. Zuletzt ging es um die pauschale Datenerhebung (Vorratsdatenspeicherung) im Zusammenhang mit Kommunikationsdaten wie Telefondaten oder Internetverbindungen. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese personenbezogenen Daten nicht einfach ohne hinreichende Begründung gespeichert werden dürfen.
Dem Datenschutz ist damit gedient, doch Datenschutz bedarf immer wieder der Förderung, damit der rigorosen Datennutzung Grenzen gesetzt werden.