Wer als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt ist, kann sogenannte Werbungskosten bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn man nur eine geringe Beschäftigung ausübt. Wie man hier Geld mit der Arbeitnehmerpauschale sparen kann, habe ich schon bei dir-info.de vor längerer Zeit erläutert.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer steuerpflichtig und muss somit Einkommensteuer bezahlten. Er kann aber Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeitsstelle) geltend machen. Allerdings ist das lästig und es gibt die Arbeitnehmer-Pauschale, bei dem dieser Nachweis gegenüber dem Finanzamt nicht nötig ist. Die Arbeitnehmer-Pauschale gilt für Einnahmen aus Arbeitnehmer-Tätigkeit.
Ab und an wird die Arbeitnehmerpauschale angepasst. Für 2011 ist eine Arbeitnehmerpauschale in Höhe von 1.000 Euro im Gespräch. Gegenwärtig, also für die Arbeitnehmer-Einkommen 2010 ist eine Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro festgelegt. Offizielle spricht man nicht von Arbeitnehmerpauschale sondern von Werbungskostenpauschale für Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit. Wie man aus der Wikipedia-Tabelle erkennt, war die Arbeitnehmerpauschale früher sogar höher. Für die Zeiträume 2004, 2005,2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 gibt es eine Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro.
Die Arbeitnehmerpauschale ergibt sich aus § 9a Einkommenssteuergesetz. Nicht anwendbar ist die Arbeitnehmerpauschale auf Versorgungsbezüge.
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