Selbständige müssen sich um ihr Krankengeld kümmern, insbesondere dann, wenn sie nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Viele Selbständige waren und sind aber Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Zeitweise hatte der Gesetzgeber die Absicht verfolgt, dass das Krankengeld für Selbständige auch in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht automatisch gesichert war. Eine Zusatzversicherung für Krankengeld für Selbständige wurde wohl nicht so angenommen, wie es der Gesetzgeber erwartet hatte. Kaum wurde die neue Regelung zum Krankengeld für Selbständige wirksam, da wurde sie schon wieder abgeschafft. Krankengeld für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nun wieder automatisch vorgesehen.
Krankengeld für Selbständige ist also wieder besser umgesetzt worden.
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