In der Blogosphäre wird viel kopiert, wiederverwendet und neu zusammengestellt. Nicht zur Freude von jedermann, denn …
…Werke aller Art (Texte, Fotos, Filme) unterliegen erst mal dem Urheberrecht und können somit nur mit Zustimmung des Autors verwendet werden.
Allerdings darf man ohne Zustimmung des Autors aus dem Werk zitieren. Damit ergibt sich die Frage, wie man den Zitate richtig verwendet (ohne mit dem Urheber Ärger zu bekommen). Denn die Problematik von Urheberrecht und Zitate ist nicht so ganz einfach.
In Deutschland relevant ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.§ 63 Quellenangabe
(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.
(3) Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach §49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.
Dazu meinen die Wiki-Schreiber der Wikipedia:
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit).
(1)Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle).
(2)Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schaffenshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen.
(3)Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
(4)Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.
Unterschieden werden:
* Großzitate – Zitate ganzer Werke
* Kleinzitate – auszugsweise Zitate, z.B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
* Bildzitate, Musikzitate und FilmzitateGroßzitate sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen).
Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden.
(5)Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage.
(6)Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.
Bildzitate sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich.
Filmzitate werden als Sonderform von Bildzitaten angesehen. Allerdings ist es in der Filmbranche nicht unüblich, Parodien auf ganze Filme zu produzieren, die als eigenständige Kunstwerke angesehen und akzeptiert werden, auch wenn das parodierte Original (bei dieser Kunstform notwendigerweise) eindeutig erkennbar ist.
Quelle(gekürzt und teilweise fett formatiert): https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat (von heute)
Nun zu meiner Meinung (1. Entwurf)
- Man kann in Blogs Zitate rechtskonform zum Urheberrecht verwenden, wenn man die Quelle der Zitate genau angibt, also die Institution (Zeitung, Anstalt, Internetpräsens …), deren Artikel (Blogbeitrag) sowie falls möglich, der Name des Verfassers.
- Man darf nicht nur die Zitate als Beitrag bringen. Denn sonst besteht die Gefahr, dass man mit den Zitaten gegen das Urheberrecht verstößt.
- Die weiteren Aussagen von Wikipedia (insb. (3) und (6) sind aus dem Gesetzestext zum Urheberrecht nicht abzuleiten. Sie müssen damit nicht falsch sein, aber sind letztlich nur eine Meinungsäußerung zum Thema Zitate und Urheberrecht, die nicht direkt aus den angesprochenen §§ des Gesetzes abgeleitet sind.
Den Zweck, den Zitate für mich als Autor hat, den muss ich wohl selbst festlegen dürfen. Der daraus gebotet Umfang der Zitate muss ich dann auch festlegen. Dabei kann ich die Zitate auch kürzen oder umstellen, natürlich nicht ohne den von mir empfundene Sinn der Zitate zu verändern.
Die wirtschaftlichen Interessen des Zitieren soll ich auch nicht über Gebühr belasten, meinen die Wikipedia-Autoren. Was soll das heißen? Wenn ich eine mit Zitaten reich bestückte Kritik an der Bildzeitung äußere, dies dazu führt dass viele Leute nicht mehr die Bildzeitung kaufen, dann dürfte die Bildzeitung dies sicherlich als Belastung ihrer wirtschaftlichen Interessen ansehen. https://bildblog.de/ dürfe es dann nicht geben, denn hier wimmelt es nur von Zitaten.