Der Bundesgerichtshof hat die Handlungsmöglichkeiten der Banken bei Zinsänderungen eingeschränkt. Es ist bei Bankkrediten nun nicht mehr so einfach möglich, die Zinsen hochzusetzen. Relevant ist dies vor allem bei längeren Laufzeiten. Auf dir-Info habe ich hierzu weitere Details beschrieben.
Üblich waren bisher Formulierungen zu Zinsänderungen bei Bankkrediten, die vom „billigen Ermessen“ sprachen. Dies öffnete den Banken jede Handlungsoption, schnell die Zinsänderung nach oben und langsam die Zinsänderung nach unten vorzunehmen.
Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Zinsänderung bei Bankkrediten gerügt. Der BGH fordern von den Kreditinstituten nun erneut eine deutlich größere Transparenz bei Gebühren- oder Zinsänderungen. Die Kunden brauchen nur Klauseln zu akzeptieren, die klarer und nachvollziehbar bei Zinsänderungen sind als die bisherigen.
Welche konkreten Folgerungen sich nun für vergangene Zinsänderungen ergeben ist durch das Urteil nicht klar. Für die Zukunft können die Kunden bei Zinsänderungen zu ihren Lasten stärker auf Nachvollziehbarkeit der Zinserhöhung drängen.
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