Die Frage der Mindestlöhne wird gegenwärtig immer noch heftig diskutiert. Mindestlöhne sind solche Löhne, die eine ausreichende Existenzsicherung gewährleisten. Mindestlöhne werden in Deutschland über Tarifverträge bestimmt. Hier gibt es je nach Qualifikation oder nach anderen Merkmalen Mindestlöhne, die von tarifgebundenen Arbeitgebern nicht unterschritten werden dürfen. Mindestlöhne sind dann auch für nicht tarifgebundene Arbeitergeber verbindlich, wenn diese Mindestlöhne über eine Verbindlichkeitserklärung als generell gültig für die jeweilige Branche festgelegt werden.

Allerdings gibt es auch eine gesetzliche Regelung zu Sittenwidrigkeit von Mindestlöhnen. Auf dir-Info habe ich hierzu die grundlegenden Bedingungen für diese Art der Mindestlöhne beschrieben. Auch für  diese Art der Mindestlöhne, ist der Tarifvertrag maßgeblich.

Die Rechtssprechung geht bei der Bestimmung der Mindestlöhne auf Basis der Sittenwidrigkeit vom Bürgerlichen Gesetzbuch aus. Nach138 BGB ist ein Rechtsgeschäft ungültig, wenn es unter Ausbeutung  einer Zwangslage des Betroffenen oder auf Grund anderer Gründe zustande kommt, dass ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung gekennzeichnet ist. Solche Rechtsgeschäfte könnten Arbeitsverträge sein, die keine angemessenen Mindestlöhne festlegen.

Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie beim Abschluss von Arbeitsverträgen auf eine angemessene Berücksichtigung solcher Art der Mindestlöhne achten. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, Mindestlöhne generell für alle Arbeitsverhältnisse angemessen festlegen. Gesetzliche Mindestlöhne könnten die Frage der Mindestlöhne auf Basis der Sittenwidrigkeit erfolgreich ablösen.

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