Der Zahnarzt im Ausland wird immer beliebter. Denn beim Zahnarzt im Ausland können die Preise deutlich günstiger ausfallen. Man kann aber als Mitglied einer Krankenkasse nicht einfach zum Zahnarzt ins Ausland fahren, um dort eine Zahnbehandlung zu beginnen. Denn solche Zahnarzt-Behandlungen im Ausland müssen vorher von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden.

Auf dir-Info habe ich darauf hingewiesen, dass diese Regelung zum Zahnarzt im Ausland zu beachten ist. Denn auch für die  Zahnarzt-Behandlung im Ausland werden die Kostenvoranschläge vorher von der Krankenkasse geprüft und  genehmigt, wenn es um geplante Maßnahmen beim Zahnarzt im Ausland geht. Auch vom Zahnarzt im Ausland wird im Inland ein Festzuschuss errechnet. Ein früherer Bescheid, der sich nicht auf einen Zahnarzt im Ausland bezog, ist hierfür nicht anwendbar.

Wer im Ausland ist, und zum Zahnarzt muss, weil ein akutes Problem vorliegt, der hat für den Zahnarzt im Ausland natürlich keine Kostenzusage der Krankenkasse. Für den Zahnarzt im Ausland gibt es aber Nutzungsmöglichkeiten, bei denen man die Kosten später von der Kasse zurückbekommt. Dies gilt aber beim Zahnarzt im Ausland nicht für geplante Maßnahmen, wie neue Brücken oder grundlegende Sanierungen.

Der Zahnarzt im Ausland kann eine günstige Alternative sein, wenn man sowieso länger im Ausland weilt und umfangreiche Maßnahmen mit seiner Krankenkasse vor dem Besuch beim Zahnarzt im Ausland abstimmt.

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