Nur wenige wissen es, aber für die betroffenen Lehrkräfte ist es seit Jahren oder Jahrzehnten ein großes Problem: Öffentlich finanzierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z.B. staatliche Volkshochschulen oder private Bildungsträger) beschäftigen sogenannte Honorarkräfte, also Dozenten oder Kursleiter, die keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienstvertrag gemäß dem Paragrafen 611 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie sind Honorarkräfte (auch Vertrag über freie Mitarbeit genannt), was nichts anders bedeutet, dass sie formal juristisch wie Selbstständige angesehen werden, also nicht über die Vor- und Nachteile von Arbeitnehmertätigkeit verfügen können.
Inzwischen haben Bildungs- und Sozialpolitiker das Problem auf dem Schirm, aber es wird immer unklarer, wie eine Lösung aussehen könnte. Weitere Details und Hintergründe erfährt man, wenn man sich dieses YouTube-Video in aller Ruhe mal anschaut.
Es diskutieren Betroffene verschiedener Einrichtungen über die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit als Honorarkräfte. Ein zentraler Punkt der Debatte ist das sogenannte Herrenberg-Urteil, dass für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse bei Bildungsträgern eine Festanstellung als erforderlich ansieht und damit die einfache Lösung durch Honorarverträge ausschließt. Die Teilnehmer an der YouTube-Diskussion berichten von prekären Arbeitsverhältnissen, mangelnder Mitbestimmung sowie einer teilweise fehlenden Wertschätzung durch die Bildungseinrichtungen. Es gibt regionale Unterschiede in der gesetzlichen Verankerung von Dozentenvertretungen, aber überall ist die Notwendigkeit einer stärkeren gewerkschaftlichen Organisation wichtig. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass eine überregionale Vernetzung der Betroffenen essenziell ist, um faire Honorare und soziale Mindeststandards gegenüber ihren Auftraggebern und dem Staat durchzusetzen. Es wird die Bedeutung von öffentlicher Sichtbarkeit betont, um die Rolle der Erwachsenenbildung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Bewusstsein von allen Bürgern zu verankern.
Hier ist eine knappe und unvollständige Auflistung von konkreten Argumenten, die in der Diskussion rund um die Situation der Honorarkräfte vorgebracht werden:
Vertretungen für Dozenten in der Erwachsenenbildung werden gebraucht
- Vertretungen sind nötig, da die Behandlung von Kursleitern (z.B. bei krankheitsbedingtem Ausfall) oft von der persönlichen Sympathie der Leitungsebenen des Bildungsträgers abhängt.
- Bei Konflikten, wie dem plötzlichen Entzug von Kursen, könnten die Vertretungen Verträge prüfen und die Rechte der Dozenten gegenüber den Einrichtungen kollektiv wahrnehmen.
- Eine etablierte Vertretung kann essenzielle Verbesserungen wie Honorarsteigerungen (analog zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) und Ausfallhonorare bei Krankheit aushandeln.
Herausforderungen für die Umsetzung
- Blockade durch die Auftraggeber und deren staatlichen Finanzierungsquellen: Ohne gesetzliche Verankerung wird die Gründung von Vertretungen oft von den Geschäftsleitungen unterbunden oder nicht anerkannt.
- Viele Honorarkräfte trauen es sich nicht zu, auf ihren Rechten zu bestehen (z.B. aus Angst vor Kursverlust) oder nehmen schlechte Bedingungen einfach hin.
- Honorarkräfte sind örtlich oft stark verteilt und kennen sich untereinander selten genug gut. Eine erfolgreiche Organisierung gelingt fast nur in sehr großen Städten bzw. in Stadtstaaten (wie z.B. in Berlin, Bremen und Hamburg).
- Nur wenige Dozenten sind gewerkschaftlich organisiert, was für die Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen nicht hilfreich ist.
Kritikpunkte am Umgang mit dem „Herrenberg-Urteil“
- Bildungsträger nutzen das Urteil als Vorwand, um Verbesserungen (z.B. Ausfallhonorare) rigoros abzulehnen, da diese als „betriebliche Eingliederung“ und damit als Scheinselbstständigkeit gewertet werden könnten. Generell ist Rechtsunsicherheit immer passend, um seine Blockadehaltung zu stützen.
- Um eine formelle Unabhängigkeit zu demonstrieren, werden den für die nachhaltige Bildung ihrer Teilnehmer Verantwortlichen teilweise Aufenthaltsräume oder Schlüssel weggenommen.
- Probleme beim in der Berliner Politik angedachten Konzept der „neuen Selbstständigkeit“: Es wird deutlich gemacht, dass geplante rechtliche Neuregelungen Honorarkräfte noch abhängiger machen könnten, statt ihre Situation zu verbessern.
- Da das Urteil bundesweite Folgen hat und aktuell vor allem die Interessen der Geldgeber (z.B. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF) bedient werden (ewiges Argument: Kostenvermeidung), haben sich die Betroffenen zwingend überregional zu vernetzen, um eigene Interessen durchzusetzen.
Strategien und Erfolgsfaktoren
- Wo Landesweiterbildungsgesetze (wie in Bremen oder Berlin) Mitbestimmung vorschreiben, müssen die Leitungsebenen der Bildungsträger diese tolerieren und unterstützen (z.B. Räume stellen).
- Öffentlichkeitsarbeit ist unerlässlich: Proteste, Dokumentationen und das direkte Gespräch mit der Politik sind entscheidend, da Entscheidungsträger oft schlicht nicht wissen, wie prekär die Lage der Honorarkräfte ist.
- Gewerkschaftliche Unterstützung: Gewerkschaften (wie die GEW und ver.di) sind elementar wichtig, um Rahmenbedingungen für Wahlen und Versammlungen zu schaffen, selbst wenn die Mitgliederzahlen vor Ort gering sind.
- Sichtbarkeit im Netz und (sofern noch vorhanden) auf Informationstafeln: Sinnvoll und notwendig ist es sicherlich, dass Einrichtungen verpflichtet werden, auf ihren Publikationsmöglichen transparent auf die Existenz von Kursleitervertretungen hinzuweisen, damit Dozenten bzw. Honorarkräfte und die weitere Öffentlichkeit überhaupt davon erfahren.
- Um das Ausbrennen von Aktiven zu verhindern („jahrzehntelanges Ackern“), müssen erreichbare Ziele gesetzt werden, durch die die Vertretungen und die Betroffenen ihre Selbstwirksamkeit spüren.
Als ehemaliger Interessenvertreter fällt mir dazu nur noch ein etwas ausgeleierter Spruch ein: Es gibt viel zu tun, packen wir es an.

