Wenn ein Sender einen Auftritt absagt, ist das noch keine Zensur. Es kann sogar genau das sein, was redaktionelle Freiheit bedeutet: eine begründete Programmentscheidung innerhalb der eigenen Verantwortung.
Das ZDF hat den Auftritt von Danger Dan und Igor Levit in der Jubiläumsfolge der „Anstalt“ gestrichen, weil der Liedtext nach seiner Bewertung als Aufruf zu Gewalt verstanden werden könne und deshalb nicht zu den Programmrichtlinien passe. Man kann diese Entscheidung kritisch finden, man kann sie falsch finden, man kann sie für übervorsichtig halten. Aber wer sie sofort als „Cancel Culture“ oder gar als Angriff auf die Pressefreiheit deutet, greift zu kurz. [tagesschau]
Intendanten müsse die Pressefreiheit anwenden, z.B. durch redaktionelle Eingriffe
Denn Pressefreiheit bedeutet nicht, dass jeder Inhalt überall und jederzeit ausgestrahlt werden muss. Sie schützt auch die Freiheit eines Redaktions- und Leitungsteams, über Inhalte zu entscheiden, sie einzuordnen oder abzulehnen. Gerade ein Intendant trägt laut Aufgabenbeschreibung die Verantwortung für die gesamten Geschäfte des ZDF und für die Gestaltung der Angebote; das ist nicht bloß eine repräsentative Rolle, sondern ein Amt mit echter Handlungskompetenz. Wer diese Kompetenz nicht ausüben darf, kann seinen Job kaum noch erfüllen.
Genau darin liegt der eigentliche Punkt: Ein Intendant muss entscheiden können. Nicht nur im Beifall, sondern gerade im Konflikt. Eine redaktionelle Linie ist nur dann etwas wert, wenn sie auch im Zweifel durchgesetzt werden kann. Sonst bliebe vom öffentlich-rechtlichen Auftrag nur ein wohlklingendes Selbstverständnis, aber keine praktische Verantwortung. [tagesschau]
Das Verbot der Lied-Veröffentlichung war keine Cancel-Kultur, obwohl faktisch das Lied gecancelt wurde
Der Einwand gegen das ZDF ist deshalb nicht automatisch ein Einsatz für die Freiheit der Presse. Es ist eher ein Streit über die richtige Grenze zwischen Kunst, Kommentar und möglicher Gewaltverherrlichung. Dass das Team der „Anstalt“ die Entscheidung als unprofessionell kritisierte und die Sendung umarbeitete, zeigt vor allem eines: Auch innerhalb des Senders gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie weit diese Verantwortung reicht. [tagesspiegel]
Am Ende bleibt die nüchterne Pointe: Wer von einem Intendanten Führung erwartet, darf nicht verlangen, dass er im entscheidenden Moment handlungsunfähig bleibt. Die Pressefreiheit wird nicht verletzt, wenn eine Redaktion nein sagt. Sie wird eher geschwächt, wenn man jede redaktionelle Entscheidung sofort als Repression missversteht.
Wie Tom Buhrow im Krankenhaus am gleichen Problem scheiterte
Ein ganz anderer Fall war das Vorgehen von Tom Buhrow im sogenannten „Oma-Lied“-Streit. Dort ging es nicht um eine nüchterne Programmentscheidung innerhalb klarer Zuständigkeiten, sondern um eine emotional aufgeladene Reaktion aus dem Affekt heraus. Buhrow meldete sich nach der Empörungswelle persönlich aus dem Krankenhaus bei seinem schwer kranken Vater zu Wort und entschuldigte sich ausdrücklich für das Oma-Lied. [Ausnahmsweise mal BILD:https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/wdr-intendant-in-sondersendung-zum-geschmacklos-song-des-kinderchors-das-video-m-66967764.bild.html ]
Gerade daran zeigt sich der Unterschied: Hier reagierte nicht eine redaktionelle Struktur mit abgewogenen Verfahren, sondern der Intendant selbst griff unmittelbar ein und setzte damit die vorgesehenen inneren Abläufe faktisch außer Kraft. Das ist kein überzeugendes Beispiel für Führung, sondern eher für Überforderung im Krisenmoment. Wer in einer solchen Lage nicht professionell, sondern vor allem emotional handelt, schwächt die Glaubwürdigkeit des Amtes. [rnd]
Deshalb eignet sich Buhrow nicht als Gegenbeispiel zu Himmler, sondern eher als Warnung. Der Fall zeigt, wie schnell Führung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschädigt wird, wenn persönliche Betroffenheit, öffentlicher Druck und institutionelle Verantwortung unklar vermischt werden. Die eigentliche Schwäche lag nicht in der Empörung allein, sondern darin, dass die Entscheidungsebene die eigenen Regeln und Zuständigkeiten nicht mehr sauber hielt. [rnd]
Fazit
Tom Buhrow war in diesem Fall kein Verteidiger redaktioneller Freiheit, sondern ein Beispiel dafür, wie Führung versagt, wenn sie impulsiv wird und die vorgesehenen Instanzen übergeht. „Das ist kein Fall von Haltung, sondern von schlechter Führung: emotional, unkoordiniert und institutionell unklug.“ (Quelle für dieses Zitat nicht mehr auffindbar)
Transparenzhinweis: Ich nutze gelegentlich KI-Werkzeuge zur Texterstellung und Bildbearbeitung. Bei Bildern kann es sich um KI-generierte oder KI-bearbeitete Aufnahmen handeln (z. B. Himmel austauschen, Personen entfernen). Alle Inhalte werden von mir redaktionell verantwortet. Das gilt auch für diesen Beitrag und das letzte Bild, das ohne Vorlage mit einem Prompt erstellt wurde.

