Wer von selbst kündigt oder an der Kündigung des Arbeitsgebers mitwirkt, geht das Risiko einer Sperrfrist vom Arbeitsamt ein. Wer folgende Regeln beachtet, kann diese Risiken vermeiden.
Wer von selbst kündigt oder an der Kündigung des Arbeitsgebers mitwirkt, geht das Risiko einer Sperrfrist vom Arbeitsamt ein. Wer folgende Regeln beachtet, kann diese Risiken vermeiden.