Gott=Deus ist nicht allmächtig …

Gott scheitert an der STVG (KI generiert)

Gott scheitert an der STVG (KI generiert)

… denn er scheitert bereits an der Straßenverkehrsordnung (STVG). Das hier ist die Geschichte hinter dieser absurden Behauptung. Der Bonner Oberbürgermeister heißt wie der Gott, das ist dumm für ihn, aber noch dümmer für ihn ist, dass er daran glaubt, wie Gott allmächtig und allwissend zu sein, möglicherweise wird im aber Menschenwerk, die deutsche STVG, zum Verhängnis werden.

Von der grünen Vorherrschaft zur neuen Autofreundlichkeit

Deus war sehr erfolgreich im Bonner Kommunalwahlkampf 2025, seine Vorgängerin, die grüne Überzeugungstäterin Katja Dörner war wohl allzu forsch gegen die Autofahrerlobby und für die Fahrradfahrer (heute auch bekannt als Radfahrende) eingetreten, was zwar zu einem schönen Ergebnis, aber nur zum knappen 2. Platz reichte. Wahlsieger war der „Gott für die vierspurige Adenauerallee“ (Polemik aus Wahlkampfzeiten) Deus, der auch insgesamt durchblicken ließ, dass ihm die schnellen Zufahrts- und Durchfahrmöglichkeiten für Autofahrende Autofahrer ein Herzensanliegen ist.

Opfer dieser Politik wären die Radfahrer, denn sie müssten z.B. auf der Adenauerallee wieder auf die alten und lebensgefährlichen „Schutzstreifen“ ausweichen. Aber die Aussichten von Deus und seiner sehr knappen Mehrheit in der Bonner Stadtverordnetenversammlung (siehe Anmerkung 1 weiter unten) waren bis zum Mittwoch, den 3. Juni 2026 um 15:00 Uhr, noch beschränkt, dort dann wurde die Bonner Nordbrücke überraschenderweise für den kompletten Verkehr gesperrt.

MIV= Motorisierten Individualverkehr ohne körperliche Anstrengung

Deus sah jetzt die Chance, sein dominantes Wahlkampfziel (absoluten Vorrang für den MIV also den Motorisierten Individualverkehr siehe Anmerkung 2) zum Durchbruch zu verhelfen. Als Notstandsmaßnahmen könnte man sogar daran denken, auf die Schnelle sämtliche Verbesserung aus der Zeit der grünen Dörner OB-Zeit abzuwickeln, so zumindest die naheliegende Interpretation der Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung, die Deus und seine Koalitionspartner am Donnerstag, 11. Juni 2026 durchbringen konnte, hier nachvollziehbar in einem YouTube-Video, das allerdings 5,5 Stunden Laufzeit hat.

Wir springen deshalb gleich rein in die den wirksam gewordene Beschluss, den man über folgenden Link abrufen kann:  https://www.bonn.sitzung-online.de/to020?TOLFDNR=2092728

Wichtig finde ich vor allem folgenden Satz, der gleich in mehreren Varianten auftaucht:

Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr untersagt werden.

Zur Anwendung soll diese Entscheidung an vielen Straßen kommen, z.B. auch an der besonders strittigen Radregelung auf der Adenauerallee.

1.8. Der Verkehrsversuch auf der Adenauerallee wird beendet. … Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtskonforme 4-spurige Führung des KFZ-Verkehrs auf der Adenauerallee … umzusetzen. … Sollte der Radverkehr nicht von Beginn an (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr auf gesamter Länge übergangsweise untersagt werden. (Zitat gekürzt)

Deus und seine politischen Unterstützer wollen also ggf. den Radverkehr verbieten, wenn sie nicht anders ihre engstirnige 4-Spurigkeit wirksam machen können. „So einfach kann das doch nicht sein“, dachte ich und deshalb fragte ich die KI meines Vertrauens Perplexity. (Da ich jetzt viel aus dem Chatverlauf hier modifiziert übernehme, werde ich das im Weiteren nicht extra Zitat und Fließtext trennen.)

Die erste Frage/der Eingangs-Prompt war: Viele Bonner wechseln jetzt vom Auto aufs Fahrrad. Zur Strafe können sie die die Strecken, die bisher für Fahrradfahrer privilegiert waren, nicht mehr nutzen, also wechseln sie zurück zum Auto und vergrößern den Verkehrsinfarkt?

Ist es überhaupt erlaubt – einfach so auf die Schnelle – ganz wichtige Straßen für den Radverkehr zu sperren?

Antwort des Chatbots: Nein, eine einfache oder willkürliche Sperrung wichtiger Straßen für den Radverkehr ist rechtlich extrem hürdenreich und dürfte vor Gericht scheitern. [1]

Das deutsche Straßenverkehrsrecht sieht Fahrräder als gleichwertige Fahrzeuge an, die grundsätzlich die Fahrbahn benutzen dürfen. Ein pauschales Verbot oder eine Verdrängung kann eine Stadtverwaltung nicht „einfach so auf die Schnelle“ beschließen. Der Stadtrat hat zwar ein politisches Notfallpaket verabschiedet, die tatsächliche verkehrsrechtliche Umsetzung muss jedoch strengen gesetzlichen Kriterien standhalten. [1, 2]

Warum das Vorgehen von Deus und seiner Mehrheit rechtlich angreifbar ist

Die Hürden für Verbote im Straßenverkehr sind nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sehr hoch: [3]

Grundsatz der Fahrbahnnutzung: Laut § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen – das gilt explizit auch für Fahrräder. [1, 2]

Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage: Um den Radverkehr von einer Straße per Schild (Verbot für Radfahrende, Zeichen 254) komplett auszusperren oder ihn per Radwegebenutzungspflicht auf Nebenstraßen zu zwingen, fordert § 45 Abs. 9 StVO den Nachweis einer „das allgemeine Risiko erheblich übersteigenden Gefahrenlage“. [1, 4]

Das Paradoxon der Begründung: Wenn die Stadt argumentiert, dass das Radfahren auf der Adenauerallee zu gefährlich ist, weil man dort vier Autospuren markiert hat, hat sie diese Gefahr selbst geschaffen. Gerichte neigen in solchen Fällen dazu, die Sperrung für rechtswidrig zu erklären, da die Behörde verpflichtet ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, statt Schwächere einfach zu verbieten.

Leistungsfähigkeit von Parallelrouten: Eine rechtssichere Verweisung auf Nebenstraßen ist nur zulässig, wenn diese Routen die Verkehrsmenge auch tatsächlich sicher und ohne unzumutbare Umwege aufnehmen können. [5]

Das drohende juristische Nachspiel der Deus-Strategie

Dass die Stadt Bonn mit unzureichend begründeten Verkehrsregeln vor Gericht scheitert, hat die Vergangenheit bereits gezeigt. Das Verwaltungsgericht Köln kassierte in den Vorjahren mehrfach übereilte Maßnahmen der Stadt – damals allerdings umgekehrt, als eine Fahrradstraße in Ückesdorf gekippt wurde, weil die Stadt die Gefahrenlage für Radfahrende rechtlich nicht sauber begründet hatte. [6, 7, 8, 9]

Fahrradverbände wie der ADFC Bonn/Rhein-Sieg haben bereits angekündigt, jede einzelne verkehrsrechtliche Anordnung, die den Radverkehr beschränkt, juristisch intensiv zu prüfen und gegebenenfalls per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht stoppen zu lassen.

Der Effekt des „Verkehrsinfarkts“

Diese quere Logik deckt sich mit den Warnungen von Verkehrsforschern: Wenn die mühsam aufgebauten Rad-Infrastrukturen zurückgebaut werden, bricht der Anreiz zum Umstieg weg. Die Folge ist der Rebound-Effekt: Radfahrer steigen aus Sicherheitsgründen zurück aufs Auto um und verstopfen genau jene Spuren, die man eigentlich für den Kfz-Verkehr freigeben wollte.

Fazit

Ganz nüchtern betrachtet wirkt das Vorgehen von Deus und seinen Unterstützern verkehrspolitisch und rechtlich ziemlich riskant.

Wenn eine Stadt ernsthaft versucht, Radverkehr kurzfristig von zentralen Achsen zu verdrängen, läuft sie gleich in zwei Probleme: Erstens die hohe rechtliche Hürde, die in der Praxis oft nicht sauber belegbar ist. Zweitens hat man ein planungslogisches Eigentor. Verkehr verhält sich nicht statisch – wer sichere und direkte Routen wegnimmt, bekommt nicht „weniger Radverkehr“, sondern häufig einfach wieder mehr Autoverkehr.

Der entscheidende Punkt ist die selbst erzeugte Gefahrenlage. Wenn eine Straße durch politische Entscheidung autozentrierter gemacht wird und dann als „zu gefährlich fürs Fahrrad“ gilt, ist das juristisch dünn und planerisch inkonsequent. Das widerspricht auch dem Grundprinzip moderner Verkehrsplanung: Risiken werden reduziert, nicht verlagert.

Der prognostizierte Rebound-Effekt ist aus der Forschung gut bekannt. Infrastrukturabbau führt oft dazu, dass Menschen auf das bequemste oder sicherste verfügbare Verkehrsmittel zurückgreifen – und das ist in vielen Fällen wieder das Auto. Damit verschärft sich genau das Problem, das man eigentlich lösen wollte.

Unterm Strich sieht das weniger nach einer tragfähigen Strategie aus als nach kurzfristigem Krisenmanagement mit hohem Konflikt- und Klagerisiko. Nachhaltige Lösungen entstehen in der Regel nur, wenn alle Verkehrsarten mitgedacht werden – und nicht, indem man eine gegen die andere ausspielt.

Ende der Geschichte!?

Damit ist die Geschichte vom Gott, der an der STVG scheitert, erst mal zu Ende, aber es stellen sich natürlich viele weitere Fragen, die für weitere Blogbeiträge gut geeignet wären: z.B. …

… warum der Bonner OB ein so merkwürdiges Weltbild zu haben scheint? Liegt es vielleicht daran, dass Deus die Welt nur aus der Froschperspektive eines BMW i5 xDrive40 Beifahrers sieht? (Beifahrer, weil er einen teuer bezahlten Chauffeur hat?)

 

Anmerkung 1: Deus hat eigentlich keine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung von Bonn, denn die Mehrheitsfraktion, also quasi die Regierungsfraktion des Bonner Stadt-Parlaments (CDU+SPD+FDP) nur 31 von 66 Sitzen. Eigentlich hätte die alte Mehrheit (Grüne+SPD+Linke+Volt) mehr Stimmen, aber die SPD hat sich tragischerweise entschlossen, mit Deus und seiner CDU eine Koalition zu bilden, was dazu führt, dass sie jetzt Beschlüsse mitträgt, die ihren eigenen früheren Einsichten diametral widersprechen. Aber das kennen wir bereits aus Berlin, wo nicht Gott, sondern der Große Friedrich M. meint, die Geschicke der deutschen Politik bestimmen zu können.

Anmerkung 2: MIV steht für Motorisierter Individualverkehr. Damit ist der gesamte Personenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen gemeint: vor allem Autos sowie Motorräder und Mopeds, aber keine E-Bikes, denn da muss man ja noch in die Pedale treten.

Anmerkung 3: Rebound-Effekt: man will etwas erreichen und ergreift Maßnahmen, die letztlich das Gegenteil des Gewünschten hervorrufen, sagt nicht nur die Wikipedia. Wenn viele Radfahrer durch die ständigen Nervereien von Deus aufs Auto umsteigen, dann ist der Stau auf den Straßen besonders stark, bei denen die Radspuren verkleinert oder ganz abgebaut wurden und zwar unabhängig davon, ob die verbleibenden Radfahrer diese Strecken noch legal oder schon illegal nutzen.

Quellen, die von der KI geliefert wurden

[1] [https://polizei.nrw](https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-07/2017_Radweg_oder_Fahrbahn_neu.pdf)

[2] [https://www.bonn.de](https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr-regeln-und-rechte.php)

[3] [https://polizei.nrw](https://polizei.nrw/en/article/more-protection-for-cyclists)

[4] [https://radverkehrsforum.de](https://radverkehrsforum.de/forum/thread/3350-fahrradstra%C3%9Fe-in-bonn-vom-vg-k%C3%B6ln-gekippt/)

[5] [https://www.bonn.de](https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/fahrradstrassen.php?loc=en)

[6] [https://www.datev-magazin.de](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/fahrradstrasse-in-bonn-ueckesdorf-ist-rechtswidrig-130497)

[7] [https://www.youtube.com](https://www.youtube.com/watch?v=T3I3rCxUXso)

[8] [https://www.bonn.de](https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/mit-dem-rad-unterwegs.php?loc=en)

[9] [https://www.bonn.de](https://www.bonn.de/pressemitteilungen/august-2024/bonner-fahrradstrassen-nrw-verkehrsministerium-haelt-markierung-fuer-rechtskonform.php?loc=en)

 

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