Vor ungefähr vier Monaten gab es ein paar Tage helle Aufregung, weil die verantwortliche Berliner Politik so wirkte, als ob man ein jahrzehntealtes Problem kurzfristig lösen könnte. Das Problem heißt „Scheinselbständigkeit“ und die Lösung sollte sein „neue Selbständigkeit“. Nun hört man nichts mehr davon, vielleicht haben die Verantwortlichen in Berlin die Sache schon längst vergessen? Eine aktuelle Recherche, auch mit Hilfe von sogenannter künstlicher Intelligenz (hier perplexity.ai) zeigt, dass dem nicht so ist. Allerdings zeigt das Recherche-Werkzeug auch, dass für eine kurzfristige oder mittelfristig umsetzbare neue Selbstständigkeit kaum eine Chance besteht.
Wird es keine „neue Selbständigkeit“ geben, weil man in Berlin andere Baustellen zu bearbeiten hat?
Kurz gesagt: Das Thema ist keineswegs „vom Tisch“. Es gibt weiterhin eine Übergangsregelung, die bis Ende 2027 verlängert werden soll (bzw. verlängert wurde), und es gibt konkrete politische Bestrebungen, eine neue Form der Selbstständigkeit einzuführen – allerdings ist der aktuelle Gesetzentwurf stark umstritten und nach Ansicht vieler Verbände noch nicht praxistauglich.[volkshochschule]
Was aktuell gilt (Stand Juli 2026)
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Die rentenversicherungsrechtliche „Amnestie“ für Lehrkräfte im Bildungsbereich wurde bis 31.12.2027 verlängert. Solange Auftraggeber und Lehrkraft beim Vertragsabschluss übereinstimmend von Selbstständigkeit ausgehen und die Lehrkraft dem ausdrücklich zustimmt, gilt während der Übergangsphase gesetzlich eine fingierte Selbstständigkeit – auch wenn die Rentenversicherung im Einzelfall später eine Beschäftigung feststellt.[gkd-rechtsanwaelte]
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Die Wirkung einer solchen Feststellung tritt dann erst ab 1.1.2028 ein. Für die Zeit davor sind Nachzahlungen für die Rentenversicherung im Kern ausgeschlossen (bzw. bereits entrichtete Beiträge gelten als rechtmäßig).
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Praktisch heißt das (Meinungsaussage – keine Tatsachenbehauptung): Das Problem ist nicht „gelöst“, sondern um ein weiteres Jahr vertagt, damit politisch eine tragfähige Dauerlösung gefunden werden kann, oder alles beim alten bleibt, also dem ungelösten Problem.
Gibt es Bestrebungen für eine „neue Selbstständigkeit“?
Ja. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der eine neue Form der Selbstständigkeit für Lehrkräfte schaffen soll, um die Unsicherheit nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aufzulösen.[volkshochschule]
Kernidee: Eine gesetzlich definierte Kategorie, die es Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern erlaubt, Dozentinnen und Dozenten weiter als Selbstständige zu honorieren, ohne dass automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstellt wird.
Allerdings gibt es massive Kritik:
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23 Verbände (darunter der Deutsche Volkshochschul-Verband DVV) sehen den vorliegenden Entwurf als nicht ausreichend, weil er nebenberuflich tätige Lehrkräfte nicht gut genug schütze und zu streng an den Kriterien für Hauptberuflichkeit orientiert sei.
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Die Verbände haben einen eigenen Gegenvorschlag vorgelegt, der nebenberufliche selbstständige Tätigkeit in geringem Umfang freistellen will.[volkshochschule]
Kurz: Es wird sehr wohl an einer neuen Selbstständigkeits-Regelung gearbeitet – aber sie ist politisch noch nicht konsensfähig und damit nicht beschlossen, was nicht anderes bedeutet, dass es unklar ist, ob es sie je geben wird.
Was bedeutet das für Integrationskurse und VHS-Lehrkräfte?
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Für Integrationskurse gilt dieselbe Unsicherheit wie für andere VHS-Angebote: Viele Dozentinnen und Dozenten arbeiten faktisch stark eingebunden (feste Curricula, vorgegebene Termine, wenig eigene Gestaltungsspielräume), was klassisch nach abhängiger Beschäftigung aussieht.[Viele Anbieter im Internet werben bei VHS-Dozenten um Kunden, damit diese ihr Statusfeststellungsverfahren unfallfrei überstehen].
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Durch die verlängerte Übergangsregelung bleibt aber bis Ende 2027 erst einmal „Ruhe“, was Nachforderungen angeht – unter den genannten Voraussetzungen (einvernehmliche Selbstständigkeitsannahme + Zustimmung) kann also gegenwärtig nicht genau gesagt werden, was letztlich rauskommt, wenn es zu einem Statusfeststellungsverfahren kommen sollte.
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Ab 2028 droht deshalb -weiterhin wie bisher – ohne neue gesetzliche Grundlage, dass viele dieser Lehrkräfte als abhängig Beschäftigte eingestuft werden – mit entsprechenden Konsequenzen für die Träger und natürlich auch für die Kurslandschaft. „Droht“ ist hier eigentlich ein falsches Ausdruck, falls die Lehrkräfte faktisch abhängig Beschäftigte sein sollten, „droht“ ihnen, dass ihr Auftraggeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für sie zahlen muss und alle weiteren Vorteile, die Arbeitnehmer haben: Kündigungsschutz und bezahlter Urlaub.

Verwaltungsgebäude eines Bildungsträgers
Zurück zur Ausgangsfrage: Ist die „Neue Selbständigkeit“ schon veraltet, bevor sie überhaupt wirksam werden kann?
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„Veraltet und nicht mehr relevant“ trifft es nicht. Das Thema ist weiter hochaktuell.
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Es gibt sehr wohl Bestrebungen, eine neue Selbstständigkeit einzuführen, aber der aktuelle Entwurf ist umkämpft und wird von der Praxis als unzureichend bewertet.
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Ja, das konkrete Vollzugsproblem wird de facto um ein bis zwei Jahre vertagt (jetzt bis Ende 2027), während die politische Suche nach einer Dauerlösung weitergeht oder wegen anderen Baustellen immer wieder vertagt werden muss. Schließlich ist das Problem ja wesentlich älter als das Herrenberg-Urteil. Als Betriebsrats eines privaten Bildungsträgers hatte ich das bereits in den 1980er-Jahren auf dem Schreibtisch.
Morgen haben wir den 1. August 2026 , was heißt, der Gesetzgeber hätte noch mehr als ein Jahr Zeit, ein jahrzehntealtes Problem endlich zu einer vernünftigen Lösung zu führen. Allerdings braucht das Gesetzgebungsverfahren normalerweise erheblich länger für ein so komplexes Verfahren: Bundestag, Ausschüsse, Anhörungen, Bundesrat, erste, zweite, dritte Lesung, Streitverfahren mit der Bundesrat und Probleme mit der Unterschrift des Bundespräsidenten …
Kann bei einem normalen Gesetzesverfahren nicht damit gerechnet werden, dass am 31.12. nächsten Jahres eine Lösung vorliegt? Und falls diese Lösung doch vorliegen sollte, droht ihr möglicherweise recht schnell juristischer Schiffsbruch?
Normaler Ablauf (stark verkürzt):
- Erste Befassung Bundesrat: 6 Wochen Beratungsfrist, falls von dort die Initiative ausgeht
- Gegenäußerung Bundesregierung: ca. 1 Woche
- Erste Lesung Bundestag, Ausschussüberweisung, Anhörungen, Beratungen: mehrere Wochen bis Monate, Monatszahl kann auch über ein Duzend liegen
- Zweite und dritte Lesung Bundestag, Abstimmung
- Zweiter Durchgang Bundesrat (bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen nochmals Ausschüsse, Plenar, ggf. Vermittlungsausschuss): nochmals 3 Wochen Frist plus praktische Vorlaufzeiten
- Ausfertigung durch Bundespräsident, Verkündung im Bundesgesetzblatt, Inkrafttreten nach dort genanntem Datum. Eher selten: Der Bundespräsident verweigert Unterschrift wegen Verfassungswidrigkeit, könnte hier aber relevant werden.
Man sieht, auch 17 Monate sind für ein so komplexes Problem möglicherweise sehr knapp. Hinzu kommt bei der aktuellen Lage, mehrere Landtagswahlen im Osten der Republik. dass die Regierung Merz, beziehungsweise die Handlungsfähigkeit des gegenwärtigen Bundeskanzlers schnell zu Ende gehen kann. Nach den gegenwärtigen Prognosen kann Merz auf jeden Fall nicht mehr darauf vertrauen, dass er nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (6.9.26) seine bisherige Politik, Brandmauer gegenüber der Partei „Die Linke“, noch aufrechterhalten kann. Im Gegenteil, nicht nur Experten ist klar, dass die CDU-Politik der doppelten Brandmauer bereits jetzt Geschichte ist. Aber sorry, ich bin allzu weit vom Hauptthema „neue Selbständigkeit“ abgedriftet.
Fazit
17 Monate Restzeit sind für ein normales Gesetzgebungsverfahren bei diesem Thema sehr ambitioniert, um eine politisch und rechtlich tragfähige Dauerlösung zu verabschieden.
Die Verlängerung der Übergangsregelung bis Ende 2027 ist ein Eingeständnis genau dieser Realität: Man braucht mehr Zeit, um den „juristischen Schiffbruch“ hinauszuzögern oder zu vermeiden.
Wenn die neue Selbstständigkeits-Regelung doch noch kommt, aber erst später, ist die gegenwärtige Unsicherheit eher ein „Rettungsmanöver“ für die Zeit danach – nicht eine Lösung …
Küchenzuruf nach Henry Nannen
„Die spinnen wieder mal in Berlin, die wollen doch tatsächlich eine neue Selbständigkeit einführen für Leute, die besser angestellt wären, damit sie ihre Arbeit gut voranbringen können.“