Rückzahlungsklauseln bei Weiterbildungskosten

Rückzahlungsklauseln werden gerne vereinbart, wenn ein Unternehmen Weiterbildungskosten für Mitarbeiter übernimmt. Schließlich hat das Unternehmen für die Weiterbildungskosten viel Geld ausgegeben. Und daher soll durch Rückzahlungsklauseln versucht werden, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

Der Bundesgerichtshof hat nun enge Maßstäbe an die Rückzahlungsklauseln für die Weiterbildungskosten der Mitarbeiter gelegt: Die Bindungsdauer der Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungskosten darf den Mitarbeiter nicht benachteiligen.

Weitere Infos zu Rückzahlungsklauseln bei Übernahme der Kosten der Weiterbildung: http://www.dir-info.de/beruf-bildung/fortbildung-weiterbildung/rueckzahlungsklausel-bei-kosten-einer-weiterbildung.html.

Watch Your Web: Bundesregierung und Web 2.0

Watch Your Web: Mit dieser Website will die Bundesregierung den Gefahren des Web 2.0 vorbeugen. Darüber habe ich http://www.dir-info.de/autor/rainer-meyer/watch-your-web-soll-junge-leute-vor-den-gefahren-des-im-web-2.0-schuetzen.html geschrieben.

Die Aktion wurde wenig beachtet, da die Bundesregierung durch ihre Internet-Kontrollen wesentlich mehr Aufmerksamkeit erfahren hat. Frau Aigner von der CSU ist auch als Bundesverbraucherministerin bisher noch nicht so stark im Blickfeld der Öffentlichkeit. Diese Website ist zu begrüßen, denn es werden sehr gut einige Probleme angegangen, die für jungendliche Nutzer des Web 2.0 durchaus relevant sind.

Studium und Kindergeld

Für Eltern ist es eine prima Sache: der Kindergeldanspruch während des Studiums des Nachwuchses. Dies habe ich auf dir-info.de auch deutlich gemacht: http://www.dir-info.de/beruf-bildung/kindergeldanspruch-waehrend-ausbildung-studium-und-praktkum.html. Allerdings ist die Zahlung des Kindergeldes während des Studiums nur bis zu einen gewissen Alter möglich und das Kindergeld während des Studiums wird nur auf Antrag gewährt.

Revolving-Kreditkarten können zum Problem werden

Auf  Dir-Info.de habe ich mit neuen Kreditkartenvarianten beschäftigt: http://www.dir-info.de/finanzen/bank-konto/revolving-kreditkarten-und-die-gefahr-der-ueberschuldung.html.

Diese Revolving-Kreditkarten haben so ihre Tücken. Die Revolving-Kreditkarte liefert Revolving eine Art Kredit, der nicht eine bestimmte Anzahl von Raten-Zahlungen nach sich zieht. Insbesondere der Blick in die USA mahnt zu Vorsicht bei Revolving-Kreditkarten. Denn in den Vereinigten Staaten haben viele Verbraucher die Revolving-Kreditkarten lange vor der Krise genutzt, um mit ihren finanziellen Schwierigkeiten besser fertig zu werden. Mit den Revolving-Kreditkarten sind sie schließlich in die Schuldenfalle geraten, denn angesichts hoher Zinszahlungen war auch oft die Insolvent nach Einsatz von Revolving-Kreditkarten die Folge. Besonders relevant für Deutschland ist, dass im 2009 Revolving-Kreditkarten nicht mehr unter spezieller Aufsicht stehen werden.

Verbraucher sollten lieber auf den Einsatz von Alternativen zu Revolving-Kreditkarten ihre Bank drängen. Z.B. durch Ratenkredite, die individuell einstellbar sind.

„Personal Branding“ als Teil des Reputation Management

Egal, ob man als Arbeitnehmer, Berater oder Freiberufler tätig ist, das eigene Bild in der Öffentlichkeit ist genauso wichtig für die eigene Entwicklung und den beruflichen Erfolg, wie das Bild, das ein mittleres oder größeres Unternehmen für die Öffentlichkeit abgibt. Deshalb gibt es „Personal Branding“ als Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit wie eine Marke fördern Weiterlesen