Für Eltern ist es eine prima Sache: der Kindergeldanspruch während des Studiums des Nachwuchses. Dies habe ich auf dir-info.de auch deutlich gemacht: http://www.dir-info.de/beruf-bildung/kindergeldanspruch-waehrend-ausbildung-studium-und-praktkum.html. Allerdings ist die Zahlung des Kindergeldes während des Studiums nur bis zu einen gewissen Alter möglich und das Kindergeld während des Studiums wird nur auf Antrag gewährt.
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